Finanzielle Leistungen an die Pflegeeltern

Pflegeeltern in Berlin erhalten vom Jugendamt unabhängig von der Höhe ihres Einkommens monatlich:

  • eine Pauschale für den Lebensunterhalt des Kindes
  • eine Abgeltung der Erziehungsleistung und
  • einen pauschalen Festbetrag für weitere Leistungen

Die Pauschale für den Lebensunterhalt des Kindes erhalten Sie für Aufwendungen, die Ihr Pflegekind direkt betreffen, also für Nahrung, Kleidung, Miete, Strom, Heizung, Schulmaterialien, Taschengeld, Spielzeug usw. Sie richtet sich nach dem Alter des Kindes.

Die Abgeltung der Erziehungsleistung erhalten Sie für Ihre pädagogischen Bemühungen. Bei Vollzeitpflege mit erweiterten Förderbedarf und befristeter Vollzeitpflege erhöht sich die Abgeltung der Erziehungsleistung. Zusätzlich erhalten Sie noch Beihilfen durch eine monatliche Pauschale, die Leistungen für sonstige persönliche Ausstattungen und Schulfahrten sowie den Reisekostenzuschuss und die Weihnachtsbeihilfe abdeckt. Darüber hinaus können Pflegeeltern einen Antrag auf weitere Beihilfen bspw. Für Erstausstattung, Bekleidung, Mobiliar, Einschulung, Taufe, Konfirmation u.a. stellen.

Eine Liste mit den aktuellen Sätzen können Sie sich als PDF-Datei herunterladen.

› Download – Finanzielle Leistungen an die Pflegeeltern